Die Landschaft der Cybersicherheit in Europa erlebt durch die Implementierung der NIS 2-Richtlinie (Network and Information Systems Directive) eine grundlegende Veränderung. Diese erweiterte Regelung zielt darauf ab, die Resilienz und Sicherheit kritischer Infrastrukturen und essentieller Dienste gegenüber Cyber-Bedrohungen zu stärken. Aber was bedeutet das konkret für Feuerwehren und Landkreise? Und wie positioniert sich Solarys Software, um als verlässlicher Technologiepartner zu fungieren?
NIS 1: Die ursprüngliche NIS-Richtlinie, die 2016 eingeführt wurde, war die erste EU-weite Regelung zur Cybersicherheit. Sie zielte darauf ab, ein hohes gemeinsames Sicherheitsniveau von Netz- und Informationssystemen in der EU zu gewährleisten. Die Richtlinie konzentrierte sich auf die Betreiber wesentlicher Dienste und digitale Diensteanbieter, legte jedoch keine detaillierten Sicherheitsanforderungen fest und überließ viel der Interpretation den einzelnen Mitgliedstaaten.
NIS 2: NIS 2 baut auf den Grundlagen von NIS 1 auf, erweitert jedoch den Anwendungsbereich erheblich und führt strengere Sicherheitsanforderungen ein. Zu den wesentlichen Unterschieden gehören:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die NIS 2-Richtlinie den Geltungsbereich der ursprünglichen NIS-Richtlinie erweitert und nun eine größere Anzahl von Sektoren und Unternehmenstypen umfasst, die als wesentliche oder wichtige Einrichtungen gelten. Dies schließt nicht nur klassische IT-Unternehmen ein, sondern auch solche, die kritische Infrastrukturen wie Verkehr, Gesundheit, digitale Infrastrukturen und eben auch Notfalldienste wie Feuerwehren und administrative Einheiten von Landkreisen betreiben.
Die NIS 2-Richtlinie wurde am 27. September 2022 vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedet. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 17. Oktober 2024 Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Dies bedeutet, dass ab diesem Datum alle relevanten Organisationen sicherstellen müssen, dass ihre Cyber-Sicherheitsmaßnahmen den neuen Anforderungen entsprechen.
Mit der NIS 2-Richtlinie müssen Feuerwehren und Landkreise, die als Betreiber wesentlicher Dienste klassifiziert werden, höhere Sicherheitsstandards in ihrer Netz- und Informationstechnologie umsetzen. Diese Institutionen müssen sicherstellen, dass ihre Systeme und Prozesse die Integrität und Verfügbarkeit kritischer Dienste gewährleisten können. Dies beinhaltet Risikomanagementmaßnahmen, Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen und die Implementierung von Systemen zur Vorfall-Erkennung und -Reaktion.
Als Anbieter von spezialisierter Software für Einsatzdienste kennt Solarys die Herausforderungen, die die Einführung der NIS 2-Richtlinie für Feuerwehren und Landkreise mit sich bringt. Wir sind bestrebt, unsere Kunden optimal zu unterstützen, damit sie den neuen sowie bestehenden Anforderungen der NIS 1 und NIS 2 effektiv nachkommen können.
Unser Ziel ist es, die Sicherheit und Effizienz der Aufgaben unserer Kunden zu stärken. Wir bieten daher gezielte Unterstützung an, die es den Institutionen ermöglicht, ihre Sicherheitsmaßnahmen zu verstärken. Durch unsere umfassende Expertise und zuverlässigen Lösungen können unsere Kunden darauf vertrauen, dass sie mit den robusten Sicherheitsanforderungen der NIS 2-Richtlinie Schritt halten können.
Mit der NIS 2-Richtlinie werden Feuerwehren und Landkreise nicht nur aufgefordert, ihre Cybersicherheitsstrategien zu überdenken, sondern auch proaktiv zu handeln, um die Sicherheit und das Wohlergehen der Gemeinschaften, die sie bedienen, zu gewährleisten. Solarys steht bereit, diese Institutionen durch technologische Innovationen und zuverlässige Partnerschaften in dieser neuen Ära der Cybersicherheit zu unterstützen.
Die NIS 2-Richtlinie bringt sowohl Herausforderungen als auch Chancen für Feuerwehren und Landkreise mit sich. Solarys Software ist fest entschlossen, als starker Partner an ihrer Seite zu stehen, um die Sicherheit und Effektivität öffentlicher Dienste in ganz Europa zu erhöhen.